Private Nutzung
Grundsätzlich gilt: der Eigentümer einer Elektroanlage ist auch für deren Zustand verantwortlich. Somit ist der Eigentümer in der Regel auch für Schäden, die aus dem nicht ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage entstehen, haftbar. Dazu kommt die neue VDE-Bestimmtung DIN VDE 105-100 (VDE 0105 Teil 100). |
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