Förderprogramme Solarthermie

Geld durch Sonne

Seit 2004 können Hauseigentümer, die sich für eine Solarwärmeanlage entscheiden, verschiedene Finanzspritzen in Anspruch nehmen.

 

Neben Fördermitteln des Bundes bieten auch einzelne Länder sowie einige Kommunen, Energieversorger und Solarhersteller Unterstützung an. Die Initiative rät, sich vor dem Kauf einer Anlage gründlich über die Fördermöglichkeiten zu informieren. Für Hauseigentümer ist dieses Programm am interessantesten.

 

Auch einzelne Bundesländer unterstützen die Anschaffung solarthermischer Anlagen. Die Programme fördern entweder mit Zuschüssen oder in den meisten Fällen mit zinsgünstigen Krediten. Auf regionaler Ebene gibt es vereinzelt Unterstützung von den Kommunen und Energieversorgungsunternehmen. Einige Solarhersteller bieten auch Anreize für eine Investition in umweltschonende Solartechnik an.

 

In jedem Fall lohnt sich vor der Anschaffung einer Solarwärmeanlage eine gründliche Fördermittel-Recherche. Die Vorlage eines Angebots vom Heizungsfachbetrieb wird bei vielen Förderprogrammen vorausgesetzt.

 

Die BAFA Förderung:

 

Basisförderung von Solarkollektoranlagen

Hinweis: Für Anlagen, die auf Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 01. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich die unten genannten Basisförderbeträge um 25 %.

 

1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Basisförderung 60 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.

 

2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 105 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Folgende Mindestbruttokollektorflächen und Wärmespeichervolumina pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) sind erforderlich:

 

 

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 m² 105 Euro je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.

 

3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen

Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.