Förderprogramme Photovoltaik
Fördersätze
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom vergütet wird – 20 Jahre lang. Damit amortisiert sich das eigene Solarkraftwerk innerhalb seiner Lebensdauer und bringt noch eine Rendite. Günstige Finanzierungsprogramme, z. B. über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) flankieren die Einspeisevergütung, indem sie Darlehen mit einem sehr günstigen Zinssatz anbieten.
| Fördersätze [ct/kWh] ab 01.01.2011 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlagen auf oder an Gebäuden | Freiflächenanlagen (1) | |||||
| bis 30 kW | ab 30 kW | ab 100 kW | ab 1.000 kW | - Konversionsflächen - versiegelte Flächen |
- Gewerbegebiete - auf baulichen Anlagen - an Verkehrswegen |
|
| Einspeisung ins Netz | 28,74 | 27,33 | 25,86 | 21,56 | 22,07 | 21,11 |
Eigenverbrauch (2) Anteil am Gesamt- |
12,36 | 10,95 | 9,48 | -- | -- | -- |
Eigenverbrauch (2) Anteil am Gesamt- |
16,74 | 15,33 | 13,86 | -- | -- | -- |
(1) Freiflächenanlagen auf Ackerflächen werden nicht mehr gefördert (2) für Anlagen bis max. 500 kW Über 30 kW Anlagengröße erfolgt eine Mischvergütung, z.B. 35 kW-Anlage: (30/35 x 28,74 ct/kWh) + (5/35 x 27,33 ct/kWh) = 28,54 ct/kWh Bei einem Eigenverbrauch über 30 % erfolgt ebenfalls eine Mischvergütung, z.B. 50 % Eigenverbrauch: (30/50 x 12,36 ct/kWh) + (20/50 x 16,74 ct/kWh) = 14,44 ct/kWh Laufzeit der Einspeisevergütung: 20 Jahre plus anteilig das Inbetriebnahmejahr Alle Angaben ohne Gewähr |
||||||
Flexible Förderanpassung 2011
Im Falle eines sehr stark wachsenden Zubaus von Photovoltaik-Anlagen im Frühjahr 2011 wird ein Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Diese vorgezogene Reduzierung kann je nach Höhe des Marktwachstums 0 bis 15 Prozent betragen. |
|
Zinsgünstige Darlehen im KfW Programm „Solarstrom erzeugen“
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen in die Errichtung, die Erweiterung oder den Erwerb von kleineren Solarstromanlagen (z.B. private und gemeinnützige Antragsteller, gewerbliche Antragsteller, Freiberufler, Landwirte), deren Anlagen die Anforderungen des EEG erfüllen.
Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als 50.000 € können im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert werden.
Kommunen und kommunalen Unternehmen steht zur Finanzierung von Solarstromanlagen das KfW-Infrastrukturprogramm zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Die Errichtung einer Solarstromanlage (aus neuen Komponenten)
- Die Erweiterung einer Solarstromanlage (mit neuen Teilen)
- Der Erwerb einer kompletten, bestehenden Solarstromanlage
- Der Erwerb eines Anteils an einer Solarstromanlage im Rahmen einer GbR
einschließlich der Kosten für:
- Messeinrichtungen
- Planung
- Montage
- die notwendigen Netzanschlüsse
(sofern vom Investor zu tragen)
Für die Errichtung einer Anlage aus gebrauchten Teilen sowie die Erweiterung mit gebrauchten Teilen wird kein Darlehen gewährt. Die Anlagen müssen die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 21.07.04 erfüllen. Die Solarstromanlage kann auf dem Haus oder einer freien Fläche errichtet werden.
Wie wird gefördert?
Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen zum Bau der Solarstromanlage. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen, max. 50.000 €. Die Auszahlung erfolgt zu 96 %.
Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 20 Jahren bei mind. 1 und max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Alternativ kann eine Kreditlaufzeit von bis zu 10 Jahren mit mind. 1 undmax.2 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Die Abruffrist des Darlehens beträgt 1 Jahr. Die Zinsfestschreibung beträgt wahlweise 5 oder 10 Jahre.Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Annuitäten.
Eine außerplanmäßige Tilgung des Darlehens ist jederzeit auch in Teilbeträgen kostenfrei möglich.
Die jeweils geltenden Zinsen sind tagesaktuell im Internet unter www.kfw-foerderbank.de abrufbar.
Wie beantrage ich die Fördermittel?
Die Darlehen werden bei den örtlichen Kreditinstituten (Hausbanken) beantragt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kfw-foerderbank.de
Solar-Darlehen bei Kreditinstituten
Mittlerweile haben sich auch bankenspezifische Solarkredite am Markt etabliert, z. B. bei der Umweltbank (www.umweltbank.de), bei den Landesbausparkassen etc.
Informieren Sie sich auch bei Ihrer Hausbank.
